Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen mit der Hebamme
Juliane Ernst
Freiligrathstraße 37
08058 Zwickau
- nachfolgend Hebamme genannt –
Kostenübernahme Kurse
Die Kursgebühr wird bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Privatversicherte Frauen bekommen eine Rechnung nach Privatgebührenordnung (Sachsen-Anhalt) zum Einreichen bei ihrer Versicherung und müssen wie üblich in Vorleistung treten.
Allerdings übernehmen die Krankenkassen nur die Kosten der Kursstunden, an denen tatsächlich teilgenommen wurde. Versäumte Kursstunden werden der Teilnehmerin daher privat in Rechnung gestellt.
Rückbildungskurs: 10:45€ pro verpasste Zeitstunde, ab der dritten Fehlstunde. Zwei Fehlstunden pro Rückbildungskurs pro Teilnehmerin werden nicht in Rechnung gestellt.
Geburtsvorbereitungskurs: 39,80€ pro verpassten 5-Stunden-Block
Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte.
Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.
Kursanmeldung
Die Anmeldung erfolgt über das Online-Anmeldeformular für Kurse. Die Teilnehmerinnen erhalten eine Anmeldebestätigung.
Die Hebamme behält sich vor, je nach aktueller politischer Lage, den Kurs in einen Online-Kurs umzuwandeln.
NEU für Rückbildungskurse: Die Anmeldung für den Rückbildungskurs ist kombiniert mit dem Erwerb eines Übungsprogramms für zu Hause in Höhe von 30€. Die Rechnung wird nach dem Absenden des Anmeldeformulars per E-Mail zugeschickt. Das Übungsprogramm erhält die Teilnehmerin in Form einer PDF Datei nach Abschluss des Kurses.
Terminverlegung
Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Termine und Kursstunden kurzfristig zu verlegen (z.B. bei Erkrankung).
Behandlungsvertrag
Zwischen der Betreuten und der Hebamme wird beim ersten Hausbesuch ein Behandlungsvertrag geschlossen (die Teilnahme an Kursen sowie Wahlleistungen sind nicht Bestandteil des Behandlungsvertrages)
Haftung
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe (Hebammenhilfe-Vertrag, § 134a SGB V) besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbstständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.